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01.09.2010 -
Sperrfristverschiebung gemäß Düngeverordnung
Auch in diesem Jahr wird eine Verschiebung der Sperrfrist nach § 4 Abs. 5 Satz 2 Düngeverordnung unter den schon aus dem letzten Jahr bekannten Nebenbestimmungen möglich sein. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass eine Verschiebung der Ausbringfrist bei gleichzeitiger Teilnahme an der MSL-Maßnahme „Verbesserte N-Ausnutzung aus flüssigen Wirtschaftsdüngern" nicht möglich ist.
Sperrfristen:
• auf Ackerland vom 15. Oktober 2010 bis zum 15. Januar 2011
(regulärer Zeitraum: 1. November 2010 bis 31. Januar 2011)
• auf Grünland vom 1. November 2010 bis zum 15. Januar 2011
(regulärer Zeitraum: 15. November 2010 bis 31. Januar 2011)
Das entsprechende Formblatt zur Sperrfristverschiebung für das Antragsverfahren Winter 2010/11 ist bei den Kreisbauernverbänden erhältlich.
Die Antragsstellung hat einzelbetrieblich zu erfolgen. Eine Begründung für die Verschiebung der Sperrfrist ist hierbei nicht mehr anzugeben, da diese im Antrag bereits genannt wird.
Die Anträge sind bis zum 11. Oktober 2010 bei den zuständigen LLUR-Regionaldezernaten zu stellen.






