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01.09.2010 -
MSL-Maßnahme Schleppschlauch
Bauernverband setzt Verlängerung der Ausbringungsfrist durch
Für Betriebe, die sich an der MSL-Maßnahme „Verbesserte N-Ausnutzung aus flüssigen Wirtschaftsdüngern“ beteiligen, kommt es in diesem Jahr wegen der verzögerten Weizenernte zu Problemen bei der Einhaltung der Ausbringungsfristen. Bei nachfolgendem Anbau von Wintergetreide hätte die Gülle im Schleppschlauchverfahren bis spätestens zum 31.08. ausgebracht sein müssen. Da in vielen Gebieten Schleswig-Holsteins nach wie vor die Weizenernte nicht beendet ist und wegen der andauernden Regenfälle auch viele Flächen derzeit nicht befahrbar sind, konnte der Termin 31.08. nicht in jedem Fall eingehalten werden.
Der Bauernverband hat sich deshalb beim Kieler Landwirtschaftsministerium intensiv dafür eingesetzt, eine Ausnahmeregelung angesichts der besonderen diesjährigen Erntebedingungen zuzulassen.
Nunmehr hat das Ministerium folgende Regelung getroffen:
„Wegen der besonderen Witterungslage, die ein Befahren von Ackerflächen bis zum 31.08.2010 nicht zuließ, wird ausnahmsweise nur für 2010 folgende Regelung zugelassen:
- Max. 10 m3/Hektar Gülleausbringung zum Wintergetreide bis 07. September
Dies ist eine Entscheidung, die die besondere Situation des Spätsommers 2010 berücksichtigt und keinen Berufungsfall zulässt. Die betroffenen Landwirte werden gebeten, die Gülleausbringung vornehmlich im Frühjahr vorzunehmen.“






