Agrardiesel
Selbstbehalt und Obergrenze ausgesetzt
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Juni 2009 die Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze bei der Agrardieselerstattung beschlossen. Nunmehr unterliegt rückwirkend für das Verbrauchsjahr 2008 jeder Liter Agrardiesel wieder dem ermäßigten Steuersatz von rund 26 Cent je Liter, wohingegen dies bislang durch Selbstbehalt und Obergrenze nur noch für rund 1/3 des verbrauchten Dieselkraftstoffs galt. Dadurch wurden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit durchschnittlich 40 Cent je Liter Agrardiesel belastet. Mit Streichung von Selbstbehalt und Obergrenze sind nun die bis zum Jahr 2004 geltenden Besteuerungsverhältnisse wieder hergestellt.
Erfolg des Bauernverbandes
Dies ist eine Reaktion auf die massiven Proteste des Bauernverbandes gegen die ungerechte und wettbewerbsungleiche Besteuerung des Agrardiesels in Europa. Der Bauernverband hatte seiner Forderung mit einer Großdemonstration am 25. Mai 2009 in Berlin Nachdruck verliehen.
Nur erster Schritt
Trotz des dringend benötigten ersten Schritts zur Entlastung beim Agrardiesel besteht in Deutschland jedoch nach wie vor immer noch mit Abstand der höchste Agrardieselsteuersatz in der gesamten EU. Wichtige europäische Mitbewerber, wie beispielsweise Dänemark oder Frankreich, haben Agrardieselsteuersätze von unter einem Cent je Liter, wohingegen in Deutschland trotz Neuregelung rund 26 Cent je Liter fällig werden. Deshalb wird sich der DBV weiter dafür einsetzen, dass in der nächsten Legislaturperiode der Agrardieselsteuersatz auf europäisches Niveau gesenkt wird.
Unbürokratische Umsetzung gefordert
Kurzfristig kommt es jetzt darauf an, dass die vom Bundestag beschlossene Entlastung so schnell und unbürokratisch wie möglich bei den Betrieben ankommt.







