Dauergrünland

Umbruchverbot in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt seit dem 24. Juni 2008 die Dauergrünland-Erhaltungsverordnung (DGL-VO SH) vom 13. Mai 2008. Danach ist der Umbruch von Dauergrünland für Antragsteller auf Agrarprämien in Schleswig-Holstein nur noch nach vorheriger Genehmigung erlaubt und mit der Auflage verbunden, gleichviel neues Dauergrünland wieder anzulegen. In den letzten Monaten haben viele Landwirte Mitteilungen der Landwirtschaftsverwaltung (LLUR) erhalten, wonach Flächen, die bislang als Ackerland geführt wurden, Dauergrünland sein sollen. Viele Landwirte sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, zumal sie erst jetzt nach Inkrafttreten des Umbruchverbots bekannt gemacht worden ist.

Der Bauernverband hat sich mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (MLUR) auf die Durchführung eines Musterverfahrens verständigt, um grundsätzlich zu klären, ob in diesen Fällen der Dauergrünlandstatus gegeben ist oder nicht. Es ist beabsichtigen, zur Durchführung des Musterverfahrens eine Interessengemeinschaft zu bilden, um die Kosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Diese Erfassung der Betroffenen dient zudem dazu der Landwirtschaftverwaltung mitzuteilen, wer sich dem Musterverfahren angeschlossen hat und für wen der Ausgang des Musterverfahrens entsprechend gilt.

Der Interessengemeinschaft sind schon rund 260 Landwirte beigetreten. Wenn Sie auch noch beitreten wollen, laden Sie sich die Beteiligungserklärung und den Erfassungsbogen herunter, füllen Sie beides aus und reichen es zusammen mit dem Schreiben des LLUR bei Ihrem Kreisbauernverband ein.

 

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