Pflanzenschutzpaket
Einigung beim Pflanzenschutzpaket
Nachdem die Vorschläge zum Pflanzenschutzpaket (Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden) vor gut zweieinhalb Jahren am 12.07.2006 der EU-Kommission eingereicht wurden, haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments jetzt am 13.01.2009 nach langen und intensiven Verhandlungen den Kompromiss der Trilog-Verhandlung (EU-Kommission, Europäisches Parlament und Ministerrat) mehrheitlich verabschiedet.
Für die Verordnung stimmten 577 Abgeordnete bei 61 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen. Für die Richtlinie stimmten 624 Abgeordnete bei 13 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen. Nun bedarf es noch der formellen Bestätigung durch den Europäischen Rat mit der im April diesen Jahres zu rechnen ist.
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist die zukünftige Zulassung nach dem Drei-Zonen-System in der EU, mit einer gegenseitigen Anerkennung innerhalb einer Zone, zu begrüßen. Weitreichende Änderungen wird es hinsichtlich der Zulassung von Wirkstoffen geben. Erfolgte eine Zulassung von Pflanzeschutzmitteln bisher risikobasiert, werden mit der Definition der cut-off Kriterien (Ausschlusskriterien) Wirkstoffe aus der Zulassung fallen, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsschädigend (CMR), endokrinschädlich, umweltschädlich oder immuno- und neurotoxisch sind. Problematisch zu sehen ist hierbei, dass eine Abschätzung welche Stoffe tatsächlich wegfallen erst endgültig möglich sein wird, wenn eine Definition für endokrinschädlich gegeben ist. Hierfür können sich das Europäische Parlament und der EU-Rat jedoch bis zu vier Jahren Zeit lassen. Für viele Wirkstoffe, die schon jetzt in die cut-off Kriterien fallen, besteht zum Teil eine Zulassung bis 2014 oder noch darüber hinaus. Erst nach Auslaufen des Zulassungsendes wird sich zeigen, ob Wirkstoffe gefunden werden konnten, die bei gleicher Indikation nach den Vorgaben als weniger schädlich eingestuft werden können.
Das BMELV sowie das BVL schätzen, dass aufgrund der beschlossenen cut-off Kriterien ca. 8-10 % der Wirkstoffe in Deutschland wegfallen könnten. Eine genaue Liste der betroffenen Wirkstoffe ist derzeit jedoch nicht verfügbar, jedoch benennt das BMELV voraussichtlich von den Kriterien in Deutschland betroffene Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel.
In der Richtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln müssen die EU-Mitgliedsstaaten in nationalen Aktionsplänen quantitative Ziele sowie Maßnahmen und Zeitpläne etablieren, um so die Risiken und Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu reduzieren. Eine pauschale Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel um 50 % konnte hierbei erfolgreich verhindert werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten (u. a. Natura 2000) soll nach Vorgaben der Richtlinie verringert oder verboten werden, jedoch konnte auch hier eine generelle Festlegung von Pflanzenschutzmittel-Freien Zonen verhindert werden.
Neue Bewertungskriterien für Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln





