CC-Unterlagen
Unterlagen, die man bei einer Cross-Compliance-Kontrolle zur Hand haben sollte:
Düngung
- Nährstoffvergleich für Stickstoff bis zum 31. März des Folgejahres
- Unterlagen über Stickstoffgehalte im Boden:
- Jährliche Bodenuntersuchung
- Beratungsempfehlung oder
- Ergebnisse des Nitratmessdienstes der Landwirtschaftskammer für vergleichbare Standorte (entweder dem Bauernblatt entnommen oder als Download unter
www.lwk-sh.de unter „Fachangebot“ - „Pflanzenbau“ - „Düngung, Gewässer- und Bodenschutz“ - „Düngung“ - „Nitratmessdienst“)
- Gehalt an Gesamt-Stickstoff in organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, bei Gülle zusätzlich der Gehalt an Ammonium-Stickstoff (aus „Richtwerte für die Düngung“ der Landwirtschaftskammer - im Internet auf der Seite
www.lwk-sh.de unter „Fachangebot“ - „Pflanzenbau“ - „Düngung, Gewässer- und Bodenschutz“ - „Düngung“ - „Richtwerte für die Düngung“ zu bestellen)
Humusgehalt
Falls die Vorgabe zur Kulturenvielfalt nicht eingehalten wird, müssen entweder eine Humusbilanz bis zum 31. März des Folgejahres oder Untersuchungsergebnisse Bodenhumusgehalt vorliegen.
Pflanzenschutz, Biozide
- Dokumentation über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (z.B. Sammlung aller Einkaufsbelege)
- Sachkundenachweis für alle Pflanzenschutzanwender im Betrieb (Berufsabschluss oder Zeugnis Sachkundeprüfung)
- Dokumentation über den Einsatz von Bioziden im Betrieb
- Schlagspezifische Aufzeichnungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln:
Zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gehört die schlagbezogene Aufzeichnung der durchgeführten Maßnahmen. Hierbei sollte mindestens dokumentiert werden:
- der Name des Anwenders,
- das Datum der Anwendung,
- die Anwendungsfläche,
- der Schadorganismus oder der Zweck der Maßnahme,
- die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels und
- die Aufwandmenge je Flächeneinheit.
Gentechnik
- Dokumentation über GVO-Einsatz im Betrieb
Klärschlammeinsatz
- Bodenuntersuchungsergebnisse auf den ph-Wert, den Gehalt an pflanzenverfügbarem Phosphat, Kalium und Magnesium
- Klärschlamm-Lieferscheine mit Untersuchungsergebnissen
Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln
- Dokumentation über Wareneingänge und -ausgänge mit Angaben zu Lieferant/Abnehmer, Datum, Art und Menge (zumindest geordnete Sammlung aller Lieferscheine/Verkaufsbelege)
Lebensmittel-Hygiene
- Ergebnisse über die Untersuchung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen des Betriebes
Tierarzneimittel
- Dokumentation über den Einsatz von Tierarzneimitteln im Betrieb;
dies kann ein ordnungsgemäß geführtes Bestandsbuch sein oder der Kombibeleg mit Angaben zu:- Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere und – sofern zur Identifizierung der Tiere erforderlich – deren Standort,
- Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels,
- Belegnummer des Abgabebeleges des Tierarztes,
- verabreichte Menge,
- Datum der Anwendung,
- Wartezeit in Tagen,
- Name des Anwenders.
Tierhaltung (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen)
- Bestandsregister
Tierschutz
- Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen (möglich über das Tierarznei-Bestandsbuch oder den Kombibeleg)
- Aufzeichnungen über Tierverluste - die Zahl der bei jeder Kontrolle vorgefundenen toten Tiere muss dokumentiert werden.






