Humusbilanz
Humusbilanz mit Cebilex
Im Rahmen von Cross Compliance ist vorgeschrieben, dass zum Erhalt der organischen Substanz im Boden ein Betrieb einen der folgenden Punkte erfüllen muss:
- Auf den Ackerflächen Anbau von mindestens drei verschiedene Kulturen, die jeweils mindestens 15 % der Ackerfläche ausmachen oder
- die gesamte Ackerfläche wird im Wechsel mit anderen Betrieben bewirtschaftet und auf der aktuellen Ackerfläche wurden in den beiden vorigen Jahren jeweils andere Kulturen angebaut oder
- es werden im Betrieb nur humusmehrende oder humusneutrale Kulturen angebaut.
Betriebe, die keine dieser Möglichkeiten einhalten, können stattdessen den Bodenhumusgehalt durch Untersuchungen bestimmen lassen oder bis zum 31. März des Folgejahres eine Humusbilanz erstellen.
Anhand der Angaben des Betriebes wird festgestellt, ob eine der oben genannten Verpflichtungen eingehalten wird. Falls dies nicht der Fall ist, kann Ihr Kreisbauernverband für Mitglieder mit dem vom Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. entwickelten Programm „Cebilex“ eine Humusbilanz gegen eine Kostenerstattung von 25 Euro zzgl. MwSt. für Sie erstellen. Wenn Sie dieses Beratungsangebot in Anspruch nehmen wollen, laden Sie den Erfassungsbogen herunter und senden ihn ausgefüllt an Ihren
Kreisbauernverband.
Zur Nutzung von Cebilex - Erfassungsbogen hier
downloaden,
ausfüllen und an Ihren Kreisbauernverband schicken.
Cross Compliance
Zum Thema Cross Compliance siehe auch die Seiten
Dokumentationspflichten.






